Einjährige Berufsfachschule
In der einjährigen Berufsfachschule erhalten die Schülerinnen und Schüler den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 eintreten, bzw. den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn sie mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 eintreten. Der FOR-Abschluss mit Q-Vermerk ist bei besonders guten Leistungen möglich, immer gilt aber der auch Vermittlung beruflicher Kenntnisse unser besonderes Augenmerk.
In der einjährigen Berufsfachschule werden bei uns folgende berufliche Fachrichtungen angeboten:
- Elektrotechnik
- Holztechnik
- Farbtechnik
- Metalltechnik
Den Schülerinnen und Schülern werden hierbei gleichermaßen berufsübergreifende (allgemeinbildende) und berufsbezogene Lerninhalte vermittelt.

Zur Aufnahme in den Bildungsgang ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder gleichwertiger Abschluss, wenn die Fachoberschulreife erlangt werden soll.
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder gleichwertiger Abschluss, wenn der Hauptschulabschluss nach Klassen 10 erlangt werden soll.
Der Anmeldezeitraum für das neue Schuljahr findet jedes Jahr im Februar statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Mitte Februar ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Die genauen Termine und Öffnungszeiten werden rechtzeitig (im Januar) auf der Startseite veröffentlicht.
- Praxis des Berufsfeldes
- Theorie des Berufsfeldes
- Englisch
- Mathematik
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
- Die Fächer des Differenzierungsbereiches variieren je nach Angebot.
Die einjährige Berufsfachschule vermittelt neben dem mittleren Bildungsabschlusses (FOR) berufliche Kenntnisse. Nach dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule kann eine Anrechnung als erstes Jahr der Berufsausbildung in dem jeweiligen Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufen erfolgen. Darüber hinaus ist bei entsprechenden Leistungen der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife mit Q-Vermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) möglich, wenn:
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens gute Leistungen oder in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik höchstens einmal ausreichende und durchschnittlich mindestens befriedigende Leistungen und in weiteren drei Unterrichtsfächern ebenfalls mindestens befriedigende Leistungen.
- BAföG
- Fahrkostenerstattung mit einem Eigenanteil, wenn der Schulweg mindestens 5,0 km beträgt.