Ausbildungsvorbereitung (ALT)

Ausbildungsvorbereitung

Die Ausbildungsvorbereitung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und berufliche Orientierung. Sie ermöglicht (nur in der AVA) den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses. Die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und die berufliche Orientierung umfassen Kompetenzen für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder einer Erwerbstätigkeit. Das Abschlusszeugnis berechtigt, einen Bildungsgang der Berufsfachschule (Anlage B) zu besuchen.

Die Ausbildungsvorbereitung wird in Teilzeitform (AVT) und in Vollzeitform (AVV) angeboten:
AVT: Klassen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB)

Die Vollzeitform wird in zwei verschiedenen Varianten angeboten:
AVA: Klasse zur beruflichen Orientierung und zur Erlangung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9.
AVV: Klasse zur beruflichen Orientierung.

Sina Weierke

Studiendirektorin

weierke@rvwbk.de

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten will, die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat, sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der HwO befindet und keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.
Die drei Varianten der Ausbildungsvorbereitung unterscheiden sich hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen:
  • Teilzeit (AVT): Über die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. der Bildungsträger. Bitte wenden Sie sich an diese Institutionen.
  • Vollzeit (AVA): In diese Klasse wird aufgenommen, wer keinen Schulabschluss besitzt und nicht an  Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt.
  • Vollzeit (AVV): In diese Klasse wird aufgenommen, wer berufsschulpflichtig ist und sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet oder an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt.

Der Anmeldezeitraum für das neue Schuljahr findet jedes Jahr im Februar statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Mitte Februar ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Die genauen Termine und Öffnungszeiten werden rechtzeitig (im Januar) auf der Startseite veröffentlicht.

Berufsbezogener Lernbereich:
  • Fächer des Fachbereichs: Bautechnik & Holztechnik
  • Bautechnik
  • Holztechnik
  • Metalltechnik
  • Mathematik
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Naturwissenschaft
Berufsübergreifender Lernbereich:
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
  • Im Differenzierungsbereich werden die Klassen durch die Schulsozialarbeit unterstützt.

AVT: Die Praktikumsphasen werden durch die Bildungsträger geregelt.

AVA: Der schulisch vermittelte Anteil wird durch betriebliche Praktika ergänzt. Die Jugendlichen sind während des Praktikums Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs. Das Praktikum wird von den Lehrkräften intensiv begleitet.

AVV: Der schulisch vermittelte Anteil wird durch ein betriebliches Praktikum von drei Tagen oder durch den Besuch einer berufsvorbereitenden oder ähnlichen Bildungsmaßnahme ergänzt. Die Jugendlichen sind während des Praktikums Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs. Das Praktikum wird von den Lehrkräften intensiv begleitet.

  • Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 (nur in AVA!)
  • Das Abschlusszeugnis berechtigt, einen Bildungsgang der Berufsfachschule (Anlage B) zu besuchen.
Bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:
  • BAföG
  • Fahrkostenerstattung mit einem Eigenanteil, wenn der Schulweg mindestens 5,0 km beträgt.