Ausbildungsvorbereitung
Die Ausbildungsvorbereitung wird in Teilzeitform (AVT) und in Vollzeitform (AVV) angeboten:
AVT: Klassen der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB)
Die Vollzeitform wird in zwei verschiedenen Varianten angeboten:
AVA: Klasse zur beruflichen Orientierung und zur Erlangung des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9.
AVV: Klasse zur beruflichen Orientierung.

Die drei Varianten der Ausbildungsvorbereitung unterscheiden sich hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen:
- Teilzeit (AVT): Über die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. der Bildungsträger. Bitte wenden Sie sich an diese Institutionen.
- Vollzeit (AVA): In diese Klasse wird aufgenommen, wer keinen Schulabschluss besitzt und nicht an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt.
- Vollzeit (AVV): In diese Klasse wird aufgenommen, wer berufsschulpflichtig ist und sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet oder an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teilnimmt.
Der Anmeldezeitraum für das neue Schuljahr findet jedes Jahr im Februar statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Mitte Februar ein Beratungsangebot wahrzunehmen. Die genauen Termine und Öffnungszeiten werden rechtzeitig (im Januar) auf der Startseite veröffentlicht.
- Fächer des Fachbereichs: Bautechnik & Holztechnik
- Bautechnik
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Mathematik
- Englisch
- Wirtschafts- und Betriebslehre
- Naturwissenschaft
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
- Im Differenzierungsbereich werden die Klassen durch die Schulsozialarbeit unterstützt.
AVT: Die Praktikumsphasen werden durch die Bildungsträger geregelt.
AVA: Der schulisch vermittelte Anteil wird durch betriebliche Praktika ergänzt. Die Jugendlichen sind während des Praktikums Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs. Das Praktikum wird von den Lehrkräften intensiv begleitet.
AVV: Der schulisch vermittelte Anteil wird durch ein betriebliches Praktikum von drei Tagen oder durch den Besuch einer berufsvorbereitenden oder ähnlichen Bildungsmaßnahme ergänzt. Die Jugendlichen sind während des Praktikums Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs. Das Praktikum wird von den Lehrkräften intensiv begleitet.
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
- Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 (nur in AVA!)
- Das Abschlusszeugnis berechtigt, einen Bildungsgang der Berufsfachschule (Anlage B) zu besuchen.
- BAföG
- Fahrkostenerstattung mit einem Eigenanteil, wenn der Schulweg mindestens 5,0 km beträgt.