Erweiterte Testpflicht an Schulen im Land NRW ab dem 10. Januar 2022

Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, wurde die schulische Teststrategie zum Schulstart angepasst. Künftig nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil.

Diese erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal.