Maskenpflicht ab dem 2.11.2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Die Coronabetreuungsverordnung wird somit ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Wir empfehlen aber weiterhin im Klassenraum die Masken freiwillig konsequent zu tragen. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.