Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit heutigem Schreiben auf die auslaufenden Coronaverordnungen zum 31. Januar reagiert und informiert über das weitere Verhalten im Umgang in Schulen mit dem Coronavirus. Die Informationen können Sie den nachfolgenden Schreiben entnehmen.