Zweitschriften (ALT)

Zeugniszweitschriften

Für Zeugniszweitschriften ist entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Paderborn vom 20.12.1995, Tarifstelle 1.35, eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben.

Zahlen Sie bitte den Betrag auf das u.a. Konto der Kreiskasse Paderborn. Unter Verwendungszweck tragen Sie bitte Zeugniszweitschrift RvWBK PB,  ein. Nur gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges wird Ihnen die Zweitausfertigung des Zeugnisses im Schulbüro ausgehändigt.

Kontoverbindung:
Sparkasse Paderborn
IBAN: DE14 4765 0130 0001 073485
BIC: WELADE3LXXX